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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2017 - L 2 R 647/16   

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https://dejure.org/2017,97350
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2017 - L 2 R 647/16 (https://dejure.org/2017,97350)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.04.2017 - L 2 R 647/16 (https://dejure.org/2017,97350)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. April 2017 - L 2 R 647/16 (https://dejure.org/2017,97350)
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  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2017 - L 2 R 647/16
    § 26 Abs. 1 S 3 SGB IV wurde durch Art. 1 Nr. 14 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2007 (BGBl I 3024) angefügt und ist gemäß Art. 21 Abs. 1 des vorgenannten Gesetzes am 1. Januar 2008 ohne Übergangsvorschriften in Kraft getreten und findet auch im Fall des Klägers Anwendung, weil die Norm grundsätzlich auch (ursprünglich) zu Unrecht entrichtete Beiträge erfasst, die für Zeiträume entrichtet wurden, die vor dem Inkrafttreten der Norm, also vor dem 1. Januar 2008, 1iegen (vgl. BSG, Urteil vom 5. März 2014 - B 12 R 1/12 R -, SozR 4-2400 § 26 Nr. 3).

    Nach § 26 Abs. 1 Satz 3 iVm Satz 2 SGB IV gelten zu Unrecht entrichtete Beiträge nach Ablauf der in § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV bestimmten Frist als zu Recht entrichtete Pflichtbeiträge (BSG, Urteil vom 5. März 2014 - B 12 R 1/12 R -, SozR 4-2400 § 26 Nr. 3 Rn. 18).

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 26/10 R

    Rentenversicherung - Beitragserstattung vor Erreichen der Regelaltersgrenze -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2017 - L 2 R 647/16
    Die Erstattung rechtmäßig gezahlter Beiträge zur Rentenversicherung richtet sich nach § 210 SGB VI. Maßgeblich ist dabei die Fassung des § 210 SGB VI zum Zeitpunkt der erforderlichen Antragstellung auf Beitragsrückerstattung (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012, B 13 R 26/10 R, juris Rnr. 20), hier der 14. März 2013.
  • LSG Hessen, 30.08.2016 - L 5 R 301/15

    Bürgermeister hat keinen Anspruch auf vorzeitige Beitragserstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2017 - L 2 R 647/16
    Es handelt sich damit um eine Regelung der Besitzstandswahrung für den Personenkreis der Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung hatten, und die ab dem 11. August 2010 durch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nach Wegfall des § 7 Abs. 2 SGB VI aus dem persönlichen Anwendungsbereich des § 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI herausgefallen sind (LSG Hessen, Urteil vom 30. August 2016 - L 5 R 301/15 -, Rn. 27, juris).
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